Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HotSpring Austria Vertriebs GmbH

Stand: Februar 2021

 

1. Geltungsbereich der AGB

Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass er diese AGB gelesen hat und die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Die AGB stehen, ungeachtet einer bereits erfolgten Übergabe, jederzeit im Internet unter https://whirlpools.at/agb

zur Verfügung und werden auf Anfrage auch zugesandt.

 

2. Lieferung

2.1 Bei Abholung der Ware durch den Kunden geht jegliche Gefahr, Risiko und Haftung mit Beginn des Beladungsvorganges auf

den Kunden über.

2.2 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist HotSpring berechtigt, die dadurch entstandenen Lagerkosten iHv EUR 60 pro Monat

dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Anzahlung beträgt 20 % bei Vertragsabschluss. Die Restzahlung hat als Vorauskassa spätestens drei Tage vor der Lieferung

zu erfolgen. Alle Preise verstehen sich inkl. 20% USt.

3.2. Die Preise von HotSpring beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen können aber

von HotSpring auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht werden. Dazu kann vom Kunden ein entsprechendes Preisblatt

angefordert werden.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von HotSpring gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und damit verbundener Kosten Eigentum von HotSpring. Dem Kunden ist es untersagt, Dritten irgendwelche Rechte (z.B. Pfandrecht) an unseren

Waren einzuräumen. Erhält der Kunde für die Übertragung von Rechten an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren eine

Gegenleistung, so tritt er diese bereits jetzt an uns ab bzw. verpflichtet er sich, diese Gegenleistungen an uns auszufolgen.

 

5. Verwendung

Die von HotSpring gelieferten Waren dienen ausschließlich der privaten Nutzung und sind ausschließlich nur für diese vorgesehen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Waren für eine andere als private Nutzung nicht geeignet sind.

 

6. Schadenersatz, Gewährleistung, Haftung

HotSpring haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HotSpring nur bezüglich der Hauptleistungspflicht sowie bei Personenschäden und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

7. Aufstellung

7.1. Der Kunde, sofern es sich bei ihm um einen Verbraucher handelt, kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von

Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

7.2. Diese Frist zum Rücktritt beginnt bei Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter,

nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt, bei der Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter

den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt, bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten

Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter

den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt.

7.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde HotSpring mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dazu das

zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular vewenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist

reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts, vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

7.4 HotSpring weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder

Dienstleistungssystem vorhanden ist.

 

8. Gerichtstand und anwendbares Recht zwischen Unternehmen

8.1 Es wird vereinbar, dass ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisnormen Anwendung findet.

8.2 Bei Verträgen mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wels vereinbart.